- Autor: FMK
- Datum: 28. September 2020
Auch in den Monaten September bis Dezember 2020 wird die Überbrückungshilfe in Form der „Überbrückungshilfe Phase II“ fortgesetzt. Wie auch bereits während der Phase I steht die Überbrückungshilfe allen kleinen und mittelgroßen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern sowie gemeinnützigen Organisationen offen, die durch die Corona-Krise in besonderem Maße betroffen sind.
Zukünftig sind Unternehmen zur Antragstellung berechtigt, die entweder
- Einen Umsatzeinbruch von min. 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- Einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August im Vergleich zu dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen haben.
Des Weiteren wurden die bisherigen Deckelungsbeiträge von 9.000 € bzw. 15.000 € gestrichen, sowie die Fördersätze für Fixkosten auf maximal 90 % und die Personalkostenpauschale auf 20 % erhöht.
Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des Bundesministeriums der Finanzen und folgendem Link:
Corona-Ueberbrueckungshilfe-verlaengert
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