- Autor: FMK
- Datum: 9. September 2020
Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr ab dem 1. August 2020 kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten, die besonders von der CORVID-19-Krise betroffen sind, unterstützt werden. Als in erheblichem Umfang betroffen gelten solche Ausbildungsbetriebe, welche mindestens für einen Monat Kurzarbeit praktiziert oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020, im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019, zu verzeichnen haben. Dafür stehen im Rahmen des Hilfsprogramms für kleine und mittelgroße Unternehmen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden können Berufsausbildungen in staatlich anerkannten Berufen, betriebliche Berufsausbildungen im dualen System (Duale Studiengänge), Berufsausbildungen in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Berufsausbildungen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/oder Altenpflegegesetz. Nicht förderfähig sind hingegen Ausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten Grades, Praktika, sowie Ausbildungen, welche nicht die Anforderungen an eine förderfähige Berufsausbildung erfüllen und Studiengängen.
Folgende Prämien sind für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 1. August 2020 beginnen, vorgesehen:
Ausbildungsprämie: Unternehmen (KMU), welche in erheblichem Maße von der COVID-19 Krise beeinträchtigt sind und die ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren halten, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit zu stellen.
Ausbildungsprämie Plus: Unternehmen (KMU), welche in erheblichem Maße von der COVID-19 Krise beeinträchtigt sind und die ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei vorangegangenen Jahren erhöht haben, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit eine einmalige Prämie in Höhe von 3.000 Euro. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit zu stellen.
Vermeidung von Kurzarbeit: Unternehmen (KMU), die weder ihre Auszubildenden noch deren Ausbilder trotz erheblichem Arbeitsausfall (mindestens 50 % im gesamten Betrieb, bedingt durch die CORVID-19-Krise) nicht in Kurzarbeit bringen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert. Der Zuschuss kann bis zum 31.12.2020 beantragt werden und ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten rückwirkend für jeden Monat zu stellen.
Auftrags-und Verbundausbildung: Geplant ist eine Förderung für Unternehmen (KMU), die Auszubildende, deren Unternehmen (KMU) die Ausbildung temporär durch die Auswirkungen von CORVID-19 und resultierenden erheblichen Auflagen oder Schließungen nicht fortführen können, für mindestens 6 Monate übernehmen und im eigenen Betrieb ausbilden. Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und soll bis zum 30. Juni 2021 möglich sein.
Übernahmeprämie: Unternehmen (KMU), die Auszubildende bis zum 31.12.2020 für die verbleibende Ausbildungsdauer aus einem Betrieb (KMU) übernehmen, welcher in Folge der CORVID-19-Pandemie Insolvenz anmelden musste, erhalten pro Auszubildendem eine Prämie i. H. v. 3.000 Euro. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Ablauf der Probezeit zu stellen.
Es kann nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag gewährt werden. Eine Förderung ist darüber hinaus ausgeschlossen, wenn für den gleichen Ausbildungsvertrag bereits eine Förderung mit gleicher Zielsetzung durch andere Programme des Bundes oder Landes oder auf Basis anderer rechtlicher Grundlagen erfolgt.
Die Anträge sind bei der jeweils zuständigen Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Für die Beantragung der Förderung ist vorab eine Bescheinigung der IHK über die Ausbildungsverhältnisse und Vergütungsverhältnisse vorzulegen. Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen Ihnen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit als PDF-Dokument zur Verfügung.
Bei weiterem Beratungsbedarf melden Sie sich gerne bei Ihrem persönlichen Sachbearbeiter!
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